Mäkelei auf sechs Eckpfeilern
1. Marktkenntnisse
Ein ausgewiesener Makler / eine ausgewiesene Maklerin kennt den Markt aus dem Effeff. Dazu gehört die genaue Kenntnis der aktuellen Preise, Mieten und Besonderheiten der Gegend. Nur so kann der Makler / die Maklerin den Wünschen seinen Kunden gerecht werden und deren Interessen vertreten.
2. Unabhängigkeit
Ausgewiesene unabhängige Makler / Maklerinnen sind sehr gut vernetzt. Sie pflegen gute Kontakte zu Dienstleistern wie Banken und Notaren, die für Sie als Kunde / Kundin von Vorteil sind.
3. Kompetenz
Kenntnisse und Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bereichen, von Bautechnik, Immobilienbewertung und Finanzierung bis hin zu umfassenden rechtlichen Kenntnissen, sind für eine erfolgreiche Maklerkarriere unerlässlich. Sattelstärke ist nicht nur in Versicherungsfragen gefragt, sondern auch in Marketing- und Werbefragen. Ein qualifizierter Makler / eine qualifizierte Maklerin muss Fachexperte sein, darüber hinaus aber auch über Empathie und Verkaufstalent verfügen und zu klaren Wert- und Qualitätsansprüchen stehen.
4. Qualitätsgarantie
Die Beratungsqualität unterscheidet zwischen Weizen und Spreu. Professionelle Makler mit absolutem Qualitätsanspruch sind verlässliche Wegbegleiter und unabhängige Problemlöser. Kunden vertrauen darauf, dass sie ernst genommen werden und der Service perfekt auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Digitale Tools sind wichtig, ersetzen aber niemals die persönliche und kompetente Leistung des Maklers mit Gütesiegel, denn Qualität wird nur im persönlichen Kontakt wirklich erlebbar.
5. Transparenz
Ausgewiesene Makler arbeiten transparent und informieren kontinuierlich über den Verhandlungsstand, damit Kunden immer wissen, woran sie sind.
6. Vertrauen
In der Immobilienvermarktung steht immer der Mensch an erster Stelle. Daher sind Vertrauen und Qualität beim Verkauf von Immobilien wichtig. Der Verkauf einer Immobilie kann Monate dauern. Eine Vertrauensbasis muss gegenseitig gesichert sein, Bauchgefühl und Chemie müssen stimmen.
Maklervertrag als Vertrauensfundament
Dieses Vertrauen muss auf der Grundlage transparenter und verständlich ausgestalteter Maklerverträge aufgebaut werden. So werden Missverständnisse und Argumente ausgeräumt. Die zu verkaufende Liegenschaft muss im Maklervertrag unter Angabe der Grundstücksgrösse, des Grundbuch Artikels und der Adresse aufgeführt werden. Der Maklervertrag muss die Vertragslaufzeit und die vom Makler angebotenen Leistungen definieren sowie einen empfohlenen Verkaufsrichtpreis für die Immobilie enthalten. Auf der Kostenseite sollten Sie sich über die Art der Erfolgshonorare resp. Provisionen, Fristen und Annahmen zu Drittkosten für Werbung und Marketing im Klaren sein. Aus dem Vertrag geht auch klar hervor, welche Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung entstehen. Weiter muss der Kundenschutz für angeworbene Kaufinteressenten formuliert sein. Darüber hinaus sollte der Mäklervertrag für die Beschaffung notwendiger Dokumente sowie für den Verkehr mit Behörden, Banken und anderen Finanzinstituten eine Vollmacht beinhalten. Auch wenn der eventuelle Käufer nicht direkt durch den Immobilienmakler / die Immobilienmaklerin über die Immobilie informiert wurde, sollte im Vertrag eine Exklusivklausel integriert, respektive die Abhandlung der Entschädigungsfolgen definiert werden, ebenso der allfällige Gerichtsstand. Qualifizierte Makler legen diesen Vertrag spätestens bei Abschluss der Verkaufsvorabklärungen als Vorschlag den Auftraggebern vor. Solch ein Maklervertrag regelt somit die Zusammenarbeit und sichert das gegenseitige Vertrauen vertraglich ab.